Trautmann, Philipp
(2022-03-10)
Das BGB bietet Vertragsparteien nur in § 311b IV, V BGB die Möglichkeit, unter Ausschluss des zukünftigen Erblassers die Verteilung des zukünftigen Nachlassvermögens zu regeln. Die Grundproblematik beim Vertrag über den ...