dc.contributor.author |
Lang, Maximilian |
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dc.date.accessioned |
2020-05-26T07:34:33Z |
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dc.date.available |
2020-05-26T07:34:33Z |
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dc.date.issued |
2020-05-26 |
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dc.identifier.other |
1698802358 |
de_DE |
dc.identifier.uri |
http://hdl.handle.net/10900/100913 |
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dc.identifier.uri |
http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:21-dspace-1009132 |
de_DE |
dc.identifier.uri |
http://dx.doi.org/10.15496/publikation-42293 |
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dc.description.abstract |
Der weltliche Gedanke der Rechtfertigung macht deutlich: Jeder Mensch trägt die Verantwortung für das eigene Verhalten. Die reformatorische Rechtfertigungslehre durchbricht die Logik, dass nur der gerechtfertigt wird, der im Recht ist. Sie geht davon aus, dass Menschen sich nicht selbst rechtfertigen können und nicht selbst rechtfertigen müssen. Hierbei soll die Seminararbeit nicht die egoistische und somit nicht unproblematische Frage ‚Wie bekommt man einen gnädigen Gott?‘ stellen, sondern wird sich ganz nach Barth der Frage widmen: ‚Wie kommt Gott zu seinem Recht?‘. An die aufgeworfenen Fragen anknüpfend lässt sich die These dieser Seminararbeit aufstellen: Gott setzt sich dem sündigen, abgefallenen Menschen gegenüber ins Recht und bleibt seinem Gnadenbund treu. Hierbei handelt es sich nach Barth um das Versöhnungsgeschehen. Im spezifischen Akt der Rechtfertigung wird dem Menschen ein neues, wahres Sein ermöglicht. Barth möchte den Leser*innen innerhalb des Glaubensaspektes seiner Lehre nahebringen, dass es sich in der Rechtfertigung um einen doppelten Freispruch handelt. Barth zeigt, dass der Mensch seinem alten sündigen Sein effektiv im Tode Jesu entrissen und zu Gottes Diener*in, Freund*in und Kind in der Auferstehung neugemacht wird. Diese These wird im Folgenden in vier Schritten untersucht. Dabei soll zuerst die Ver-söhnungslehre in der Kirchlichen Dogmatik (KD) verortet werden. Danach wird eine Abgrenzung der Rechtfertigung in ihrer Gattung und Art stattfinden und im Anschluss wird die Thematik in positiver Weise entfaltet. Dabei werden zuerst die Grundlagen der Versöhnung erörtert. Auf diese Überlegungen folgt die Analyse des doppelten Freispruchs in seinem negativen und positiven Urteil. In einem letzten Schritt soll die Versöhnungslehre resümiert werden. Obendrein wird der Verfasser dieser Arbeit kritisch reflektieren und zeigen, inwiefern sich die Leitthese bestätigt hat. |
de_DE |
dc.language.iso |
de |
de_DE |
dc.publisher |
Universität Tübingen |
de_DE |
dc.rights |
ubt-podok |
de_DE |
dc.rights.uri |
http://tobias-lib.uni-tuebingen.de/doku/lic_mit_pod.php?la=de |
de_DE |
dc.rights.uri |
http://tobias-lib.uni-tuebingen.de/doku/lic_mit_pod.php?la=en |
en |
dc.subject.classification |
Barth, Karl , Barth, Carl , Rechtfertigungslehre , Freispruch , Rechtfertigung , satisfactio |
de_DE |
dc.subject.ddc |
200 |
de_DE |
dc.subject.ddc |
220 |
de_DE |
dc.subject.ddc |
230 |
de_DE |
dc.subject.other |
doppelter Freispruch |
de_DE |
dc.subject.other |
justification |
en |
dc.subject.other |
sanctification |
en |
dc.title |
„Ja zum Menschen, Nein zum Menschen! Zur Ehre Gottes reicht's.“ Der doppelte Freispruch in der Rechtfertigungslehre von Karl Barth. |
de_DE |
dc.type |
StudyThesis |
de_DE |
utue.publikation.fachbereich |
Evangelisch-Theologische Fakultät |
de_DE |
utue.publikation.fakultaet |
1 Evangelisch-Theologische Fakultät |
de_DE |