Covid-19 und Next Generation EU

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URI: http://hdl.handle.net/10900/142194
http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:21-dspace-1421949
http://dx.doi.org/10.15496/publikation-83541
Dokumentart: Article
Date: 2023-06
Language: German
Faculty: 6 Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät
Department: Politikwissenschaft
DDC Classifikation: 320 - Political science
330 - Economics
Keywords: Europäische Union , COVID-19 , Europäischer Aufbauplan , Europäische Kommission
Other Keywords:
Next Generation EU
License: http://tobias-lib.uni-tuebingen.de/doku/lic_mit_pod.php?la=de http://tobias-lib.uni-tuebingen.de/doku/lic_mit_pod.php?la=en
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Inhaltszusammenfassung:

Die Covid-19-Pandemie hat mit ihrem Ausbruch im Jahr 2020 weltweit zu einer schweren Gesundheits- und bald auch Wirtschaftskrise geführt, auch in der Europäischen Union. Am 21. Juli 2020 einigten sich die EU-Mitgliedstaaten daher im Europäischen Rat nach zähen und langwierigen Verhandlungen auf den Wiederaufbaufonds ‚Next Generation EU‘ (NGEU), um die negativen wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Pandemie abzufedern. Dieses Working Paper geht der Frage nach, wie diese bedeutsame Entscheidung für NGEU trotz der stark unterschiedlichen Interessen und Präferenzen der EU-Mitgliedstaaten zu diesem Zeitpunkt möglich werden konnte. Um dies zu untersuchen, verwendet diese Arbeit den Multiple-Streams-Ansatz. Das Paper kommt zu dem Ergebnis, dass die Europäische Kommission das destruktive Potenzial der Covid-19-Krise erkannt, aus vergangenen Krisen gelernt und mit NGEU nicht nur eine für alle Mitgliedstaaten akzeptable Antwort auf die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie gefunden hat, sondern gleichzeitig eine Vertiefung der EU vorantreiben und ihre eigenen Kompetenzen substantiell erweitern konnte. Mit NGEU erhält sie erstmals das Recht, europäische Gemeinschaftsschulden aufzunehmen und eigene Steuern zu erheben. Damit hat sie das Policy-Fenster, das die Pandemie geöffnet hat, als Policy-Unternehmerin erfolgreich genutzt, um ihre eigenen Position innerhalb der EU weiter zu stärken und eine Kompetenzverschiebung von den Mitgliedstaaten hin zur Kommission zu erreichen.

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