Inhaltszusammenfassung:
Hintergrund und Fragestellung: Andauernde Steharbeit kann das Auftreten
gesundheitlicher Folgen wie chronischen Venenkrankheiten begünstigen. Aus
diesem
Grund
erarbeiteten
verschiedene
Arbeitsschutzgremien
Risikobeurteilungsansätze (Arbeitsmedizinische Regel Nr. 13.2 (AMR),
Leitmerkmalmethode Körperzwangshaltung (LMM) und Länderausschuss für
Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI)), welche das Stehen bei der Arbeit
beurteilen. Zunächst wurde das Stehen definiert und in einem zweiten Schritt die
Stehdauer der Risikobeurteilungsansätze in Risikokategorien 1-4 mit
verschiedenen Graden an Stehbelastung eingeteilt.
Ziel der Dissertation: Das Ziel dieser Dissertation ist die Validierung der
Risikobeurteilungsansätze
AMR,
LASI
und
LMM sowie ihrer
Risikokategorisierung für Gesundheitsrisiken durch Steharbeit am Beispiel von
Venenkrankheiten. Es wird untersucht, ob die Stehdauer der Ansätze
miteinander
korreliert
und ob ein Zusammenhang zwischen der
Prävalenz/Ausprägung der Varikose und den Stehdauer-Risikokategorien sowie
anderen Risikofaktoren besteht. Zudem wird geprüft, welcher Ansatz am besten
geeignet ist, den Zusammenhang zwischen langandauernder Steharbeit und
Varikose zu beschreiben.
Methodik: In dieser Querschnittsstudie wurden 125 von 138 Beschäftigten mit
unterschiedlicher arbeitsbedingter Stehexposition eingeschlossen. An zwei
Versuchstagen wurden Daten erfasst: Am ersten Tag das Aktivitätsprofil während
der Arbeit mittels Aktigraphen, am zweiten Tag eine Inspektion der unteren
Extremität mit CEAP-Klassifikation zur Bestimmung des Venenstatus. Die
Aktigraph-Daten wurden mit MATLAB gemäß den Risikobeurteilungsansätzen
AMR, LMM und LASI in Risikokategorien 1-4 eingeteilt. Es wurden fünf Versionen
der
Ansätze
geprüft:
AMR_Stehdauer_max,
LASI_Stehdauer_max,
AMR_Stehdauer_kumulativ, LASI_Stehdauer_kumulativ und LMM_Stehdauer_
kumulativ (nach Ausschluss der „max“-Versionen nur noch als AMR/LMM
betitelt). Die „max“-Versionen berücksichtigten die längste ununterbrochene
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mit
Stehdauer, die „kumulativ“-Version die Gesamtstehdauer. Die Auswertung
erfolgte
SPSS und Excel, wobei lineare Korrelationen und
Regressionsanalysen verwendet wurden.
Ergebnisse: Die Stehdauer am Stück der „AMR Stehdauer max“ (0,25 ± 0,24
Stunden) und der „LASI Stehdauer max“ (0,08 ± 0,06 Stunden) sind unrealistisch
für eine Gesundheitsrisikobewertung aufgrund von langem Stehen und wurden
aus den Analysen ausgeschlossen. Weitere Berechnungen wurden nur mit den
kumulativen Stehdefinitionen LASI, AMR und LMM durchgeführt. Es zeigte sich
ein starker Zusammenhang zwischen diesen Stehdauern (AMR/LMM: 0,89;
AMR/LASI: 0,97; LMM/LASI: 0,97). Es gab einen schwachen bis mittelstarken
Zusammenhang zwischen den Risikokategorien der drei Ansätze und der
Prävalenz sowie Ausprägung der Varikose. Besonders die Stehdauer bei LASI
war in der Risikokategorie 2 signifikant (Faktor 5,57; Prävalenz der Varikose). Bei
LMM wurde ein erhöhtes Risiko für Varikose in den Risikokategorien 3+4
festgestellt (Faktor 4,87; Ausprägung der Varikose). Neben der Stehdauer wurde
zudem das Alter als signifikanter Risikofaktor identifiziert. Es zeigte sich
weiterhin,
dass alle Risikobeurteilungsansätze geeignet sind, den
Zusammenhang zwischen den Risikokategorien zur Stehdauer und der Varikose
aufzuzeigen. Es wurde ein signifikanter Unterschied zwischen LASI und AMR
festgestellt, wobei LASI besser mit der Varikose korrelierte.
Diskussion: Die Studie verdeutlicht, dass eine einheitliche Definition des Stehens
sowie eine standardisierte Kalibrierung der Aktigraphen erforderlich sind, um
vergleichbare Ergebnisse zu gewährleisten. Sowohl das Alter als auch teilweise
andauerndes Stehen konnten als Risikofaktoren identifiziert werden. Obwohl alle
drei Ansätze den Zusammenhang zwischen Steharbeit und Venenstatus
beschreiben, deutet die Auswertung darauf hin, dass der LASI
Risikobeurteilungsansatz dem AMR überlegen ist. Mit diesen Erkenntnissen
sollten in Zukunft präventive Maßnahmen ergriffen werden, um die Auswirkungen
der Risikofaktoren auf die Venen zu reduzieren und Beschäftigte vor den
gesundheitlichen Folgen wie chronischen Venenkrankheiten zu schützen.