Inhaltszusammenfassung:
Mit wachsendem Erkenntnisstand erweist sich immer deutlicher, daß sich Gewalt an Kindern nicht als Marginalität abtun läßt, vielmehr vor allem dem vermeintlichen Schonraum der Familie zuzuordnen ist. Dies erklärt sich daraus, daß zuerst das Kind als schwächstes Glied im Familienverband in Gefahr steht, als Objekt für die Regulation familiärer Beziehungsstörungen instrumentalisiert zu werden. Der Staat fördert dies, indem - vor allem angesichts des rechtlich verfaßten Status des Kindes - Familienschutz vor Kindesschutz geht. Das hat seinen Grund in der Staatsnützlichkeit familiärer Leistungen der Reproduktion und Anpassung des zuverlässigen Menschen. Am Problem der Kindesmißhandlung wird sich nur etwas ändern, wenn es gelingt, das Kind aus elterlicher Leibeigenschaft zu befreien.