Inhaltszusammenfassung:
Strukturen und Formen einer normgesteuerten Strafverfolgung haben durch die Ausbildung eines von exekutiven Zwecken geprägten staatlichen „Systems Innerer Sicherheit" tiefgreifende Änderungen erfahren. Ausgebend von einigen Thesen zu dieser Entwicklung werden Konsequenzen für die Lehre einer Kriminologie gezogen, die sich nicht mehr als Wissenschaft des Strafrechts und des Verbrechens versteht, sondern die Prozesse ins Zentrum ihres Interesses stellt, die Kriminalität und öffentliche Sicherheit konstituieren.