Inhaltszusammenfassung:
Vor dem Hintergrund von Ergebnissen der internationalen Restitutionsforschung wird eine Hypothese formuliert, die nicht den strafrechtlichen Rechtsgüterschutz, sondern den interpersonalen Konflikt zur Grundlage ausgleichender Prozesse macht. Es wird angenommen, daß in der Gesellschaft der Wiedergutmachung für den Ausgleich von Unrecht eine größere Bedeutung zukommt als der Bestrafung, was die Frage nach der Legitimation des traditionellen Strafrechts neu aufwerfen würde. Erste Ergebnisse einer Hamburger Untersuchung zeigen eine weitverbreitete Akzeptanz restitutiver Lösungen von strafrechtlich relevanten Konflikten. Die geäußerten Sanktionseinstellungen werden u. a. im Kontext von Opferwerdung und Kriminalitätsfurcht diskutiert.