Inhaltszusammenfassung:
Einweisungsanstalten werden als bedeutsamer Teil der Strafvollzugsreform legitimiert: Sie sollen durch Erstellung von Vollzugsplänen und individualisierende Beobachtung des Gefangenen seine optimale Behandlung, die Verwirklichung des StVollzG ermöglichen. Einweisungsanstalten werden zu einem Zeitpunkt gebaut, wo über Ansätze zur Humanisierung und Ausrichtung des Strafvollzuges am Resozialisierungsgedanken längst der Strom der Zeit hinweggegangen ist, wo der Behandlungsvollzug längst sein zweites Gesicht, das der verfeinerten Kontrolle und Unterdrückung gezeigt hat. Die Trümmer der Reform dienen dazu, den Strafvollzug der 80er Jahre mit neuer Repres- sivität, perfekter Beherrschung der Gefangenen und zunehmender Kontrolle auszustatten.