Inhaltszusammenfassung:
Die Daten aus 62 Strafgerichtsbeobachtungen mit anschließender Richterbefragung wurden mit den fünf Thesen von D. Peters, Richter im Dienst der Macht (1973)t verglichen. Im Gegensatz zu D. Peters, nach deren Ergebnissen die Sozialkategorie die wichtigste Anwendungsregel bei der Festsetzung des Strafmaßes ist, die Vorstrafen dagegen zurücktreten, fanden wir, daß sowohl die Variable „geordnete Lebensführung” als auch die „einschlägigen Vorstrafen” einen gleichgewichtigen Einfluß auf das Strafmaß ausüben.