Inhaltszusammenfassung:
Gegenstand dieser Untersuchung ist die Übernahme der in Deutschland seit Anfang der achtziger Jahre aufkommenden Mediation auf das Verhalten der Rechtsanwälte bei Konfliktbeilegung im familienrechtlichen Tätigkeitsfeld. Dabei wird besonders untersucht, inwieweit die Familienmediation aktiv praktiziert wird und welche Erfahrungen Rechtsanwälte bei der Anwendung der Familienmediation gemacht haben. Konflikte besitzen die bemerkenswerte Eigenart, die Parteien zu trennen und zugleich zu verbinden. Während die verschieden gelagerten Interessengegensätze die Parteien sich eher als Gegner erscheinen lassen, so können sie ohne das Zutun des jeweils anderen nicht auseinandergehen, ohne daß das Problem auf die eine oder andere Weise beigelegt wurde. Während in kaum einem Bereich des menschlichen Lebens die Konfliktbehandlung derart mit Emotionen belastet ist wie im Familienrecht, sind die hierfür entwickelten Konfliktbehandlungsansätze der Mediation besonders geeignet, in andere Regelungsbereiche übertragen zu werden. Soweit Mediation bereits im Bereich der Konfliktlösung im Öffentlichen Recht (Planfeststellungs- und Genehmigungsverfahren) oder im Strafrecht (Täter-Opfer-Ausgleich) etabliert wurde, gehört dies nicht zum Gegenstand dieser Untersuchung. Es soll vielmehr untersucht und dargelegt werden, wie die Konfliktparteien in der Vergangenheit mit den familien- und kindschaftsrechtlichen Streitigkeiten umgegangen sind, wie diese bisher geregelt wurden und welche Möglichkeiten sich aufgrund der Neuregelung des Kindschaftsrechts für die zukünftige Gestaltung ergeben.
Dabei wird darlegt werden, welche Chancen und Risiken dieses Reformgesetz beinhaltet und welche Ursachen für das bisherige Verhalten der Anwaltschaft in der Vergangenheit bei der Behandlung von Konflikten maßgeblich waren. Daneben wird untersucht werden, inwieweit familienrechtliche Streitigkeiten unter Umgehung langwieriger gerichtlicher Auseinandersetzungen unter Ausschluß der Öffentlichkeit geregelt ist.