Das Erziehungskonzept im Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Jugendstrafvollzugs von April 2004 : unter besonderer Berücksichtigung der dialektischen Erziehungstheorie von Friedrich Schleiermacher

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Zitierfähiger Link (URI): http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:21-opus-22464
http://hdl.handle.net/10900/43718
Dokumentart: Abschlussarbeit (Master)
Erscheinungsdatum: 2006
Originalveröffentlichung: Tübinger Schriften und Materialien zur Kriminologie ; 12
Sprache: Deutsch
Fakultät: 3 Juristische Fakultät
Fachbereich: Sonstige
DDC-Klassifikation: 340 - Recht
Schlagworte: Jugendstrafvollzug , Erziehung , Pädagogik , Schleiermacher, Friedrich , Deutschland / Strafvollzugsgesetz
Freie Schlagwörter: Jugendstrafvollzugsgesetz
Youth custody , pedagogic concept
Lizenz: http://tobias-lib.uni-tuebingen.de/doku/lic_ohne_pod.php?la=de http://tobias-lib.uni-tuebingen.de/doku/lic_ohne_pod.php?la=en
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Inhaltszusammenfassung:

Die vorliegende Veröffentlichung ist eine überarbeitete Version meiner Diplomarbeit, die im April 2005 der Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften der Eberhard-Karls-Universität Tübingen als freie wissenschaftliche Arbeit eingereicht wurde. Der Vollzug der Jugendstrafe basiert aktuell auf Normen des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) und des Strafvollzugsgesetzes (StVollzG) sowie auf der bundeseinheitlichen Verwaltungsvorschrift zum Vollzug der Jugendstrafe (VVJug). Eine eigenständige gesetzliche Grundlage für den Jugendstrafvollzug, die rechtsstaatlichen Bedingungen gerecht werden würde, fehlt bislang. Zwar ist man sich seit mehr als 25 Jahren darin einig, dass der Erlass eines Jugendstrafvollzugsgesetzes ein notwendiges Unterfangen wäre, jedoch ist es bislang keiner der eingesetzten Kommissionen gelungen, einen Entwurf vorzulegen, der den Ansprüchen der Landes- und Bundesregierung entsprochen hätte. Dogmatische sowie finanzielle Uneinigkeiten standen der Verabschiedung eines Jugendstrafvollzugsgesetzes stets im Weg. Mit dem aktuellen Entwurf von April 2004 beginnt erneut das Bemühen und Ringen der zuständigen Instanzen um einen erfolgreichen Abschluss. Die vorliegende Diplomarbeit analysiert den aktuellen Gesetzesentwurf im Hinblick auf die darin enthaltene pädagogische Konzeption. Da dem Jugendstrafrecht laut JGG eine erzieherische Funktion zukommt und dadurch ein Spannungsverhältnis zwischen Erziehung und Strafe entsteht, ist es von großer Relevanz, welche Rahmenbedingungen ein Jugendstrafvollzugsgesetz für diese Arbeit legt. Aus Gründen der Vergleichbarkeit wird der Analyse in dieser Arbeit der Erziehungsgedanke von Friedrich Schleiermacher zugrunde gelegt. Dies geschieht zum einen, weil er als bedeutender Pädagoge den Bereich der Strafe in der Erziehung berücksichtigt hat und zum anderen, weil sein Verständnis von Erziehung und Menschenbildung nach wie vor Geltung beansprucht. Die Aktualität von Schleiermachers Erziehungstheorie findet sich im Sozialgesetzbuch (SGB) VIII (KJHG) bestätigt, da die Gesetzesformulierung in § 1 fast identisch dem Wortlaut Schleiermachers folgt. Die entworfene Erziehungstheorie dient anschließend als Grundlage für die Betrachtung des vorliegenden Gesetzesentwurfes. Ziel der Arbeit war es nicht, einen Gegenentwurf zu erstellen, sondern die im Entwurf des Jugendstrafvollzugsgesetzes enthaltenen Ressourcen und Mängel darzustellen und zu analysieren, inwiefern sie dem Erziehungsverständnis Schleiermachers und des SGB VIII gerecht werden.

Abstract:

The enforcement of youth custody is actually based on the norms of the JGG and the penalty enforcement law as well as on the bundeseinheitlichen administrative directions concerning the enforcement of youth custody. An autonomous statutory basis for the Jugendstrafvollzug which would do justice to the conditions of the rules of law is missing as yet. It is true that for 25 years one has been in agreement about the fact that the enactment of a Jugendstrafvollzugsgesetz would be an necessary endeavour, but none of the appointed commissions has so far succeeded in presenting a concept that would meet the requirements of the government and the federal governments. Dogmatic as well as financial disagreements always stood in the way of the passage of a Jugendstrafvollzugsgesetz. With the actual concept of April 2004 the endeavour and struggel of the authorized court/instance for an effective completion starts anew. The present degree dissertation analyzes the current draft law with regard to the containing pedagogic concept. As according to the JGG the Jugendstrafrecht has an educational function and thereby arises a tension between education and penalty it is of great relevance which parameters are placed by a Jugendstrafvollzugsgesetz for this work. For the reason of comparability the educational theory of Friedrich Schleiermacher is taken as a basis fort he analysis of this dissertation. This happens for one thing because he as an important educationalist has taken into account the domain of penalty in education and for the other thing because his comprehension of education and breeding still calls for validity. The actuality of Schleiermacher´s educational theory is confirmed in the social security statue book, as the law verbalization almost identically follows Schleiermacher´s wording. The drawn educational theory sobsequently serves as a basis for the contemplation ot the present draft law. It was not the aim of the dissertation to draw up a counterdraft but to present the capabilities and deficiencies which are contained in the draw of the Jugendstrafvollzugsgesetz and to analyze in what way they do justice to Schleiermacher´s educational understanding.

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