Inhaltszusammenfassung:
Mit der vorliegenden Arbeit soll untersucht werden, ob und inwieweit sich das taiwanische Recht an dem Konzept des deutschen arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgebots in Hinsicht der Religionsgemeinschaften als Arbeitgeber, vor allem an den Bestimmungen des § 9 des am 18. August 2006 in Kraft getretenen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, ein Beispiel nehmen kann. Da das Verfassungsrecht die Grundlage der rechtlichen Ordnung darstellt, ist es geboten, zunächst die betreffenden verfassungsrechtlichen Normen der beiden Länder zu skizzieren. Jeweils in Anschluss daran befasst sich diese Arbeit weiter damit, wie das arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgebot unter Berücksichtigung von Interessen der Religionsgemeinschaften als Arbeitgeber einerseits und der Arbeitnehmer andererseits im Rahmen der verfassungsrechtlichen Gebote durchgesetzt werden soll. Berücksichtigt werden dabei auch die spezifischen historischen bzw. gesellschaftlichen Hintergründe in Taiwan, die die Entwicklung des Religions- sowie Arbeitsrechts beeinflusst haben. Zu solchen Hintergründen gehört vor allem der Ausnahmezustand, der ca. 40 Jahre Taiwan herrscht hatte und erst im Jahr 1987 aufgehoben wurde.