Venture capital, convertible securities und die Durchsetzung optimaler Exitregeln

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URI: http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:21-opus-21491
http://hdl.handle.net/10900/47464
Dokumentart: WorkingPaper
Date: 1998
Source: Tübinger Diskussionsbeiträge der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät ; 147
Language: German
Faculty: 6 Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät
Department: Wirtschaftswissenschaften
DDC Classifikation: 330 - Economics
Keywords: Risikokapital
Other Keywords:
Venture Capital , Convertible Securities , Initial Public Offering (IPO) , Trade Sale , Exit , Coroprate Control
License: http://tobias-lib.uni-tuebingen.de/doku/lic_ohne_pod.php?la=de http://tobias-lib.uni-tuebingen.de/doku/lic_ohne_pod.php?la=en
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Inhaltszusammenfassung:

Innovative Unternehmensgründungen werden in zunehmendem Maße von Venture Capital (VC) Gesellschaften finanziert, die mit dem Gebrauch spezieller Finanzierungsinstrumente die diversen Agencyprobleme dieser Situation zu bewältigen versuchen. Dieses Papier gibt einen Überblick über die verschiedenen Kausalzusammenhänge, die für die Ausgestaltung der Vertragskonditionen von Venture Capital Finanzierungsverträgen als relevant erachtet werden. Zudem wird ein eigener Erklärungsansatz unterbreitet, dem folgende Intuition für die empirisch beobachtbare Verwendung von wandelbaren Wertpapieren, die mit einer automatischen Konversionsvorschrift ausgestattet sind, zugrunde liegt: Da es ex post zwischen dem Unternehmensgründer und der VC Gesellschaft zu Interessenkonflikten über die Art und Weise der Auflösung des Beteiligungsengagements der VC Gesellschaft kommen kann, existiert u.U. ex ante für die Partei mit der faktischen Stimmrechtsmehrheit ein Glaubwürdigkeitsproblem. Für den Unternehmensgründer läßt sich dieses Problem dadurch auf effiziente Weise lösen, daß er ex ante mit einer automatischen Konversionsoption Kontrollrechte abgibt und somit glaubwürdig opportunistisches Verhalten vermeidet. Damit liefern wir eine theoretische Erklärung für die in der VC Industrie weitverbreiteten Konversionvorschriften umtauschfähiger Aktien bei einer Börseneinführung und/oder der Erreichung bestimmter Unternehmensdaten.

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