Regelungen zur Integrität

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Zitierfähiger Link (URI): http://hdl.handle.net/10900/66555
http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:21-dspace-665555
http://dx.doi.org/10.15496/publikation-7975
Dokumentart: Verschiedenartige Ressourcen, nicht textgeprägt
Erscheinungsdatum: 2014-08
Sprache: Deutsch
Fakultät: Kriminologisches Repository
Kriminologisches Repository
Fachbereich: Kriminologie
DDC-Klassifikation: 350 - Öffentliche Verwaltung
Schlagworte: Öffentlicher Dienst , Korruption , Prävention , Integrität , Richtlinie
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Inhaltszusammenfassung:

Das Vertrauen der Bürger in die Unbestechlichkeit der öffentlichen Verwaltung wird in einem Rechtsstaat in zwei Schritten aufgebaut und bewahrt. Erstens muss sich die Verwaltung Regeln geben, wie das Verwaltungshandeln sich vollziehen soll, und zweitens muss die Verwaltung sich um die Einhaltung dieser Regeln kümmern. Im Bereich der Korruptionsprävention hat die Bundesregierung die Richtlinie zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung geschaffen, deren Vorläufer aus dem Jahr 1998 und deren aktuelle Fassung vom 30. Juni 2004 datiert. Die Richtlinie umfasst die wesentlichen Maßnahmen einer Präventionsstrategie wie die Feststellung besonders korruptionsgefährdeter Arbeitsgebiete, das Mehr-Augen- Prinzip, die Schaffung einer Ansprechperson, die Sensibilisierung der Beschäftigten sowie die Leitsätze für die Vergabe. Bestandteil der Richtlinie ist auch ein Verhaltenskodex für die Bediensteten und ein Leitfaden für Vorgesetzte und Behördenleitungen. Der Verhaltenskodex richtet sich an die Bediensteten und erläutert diesen die Grundsätze für transparentes und integeres Verhalten. Der Leitfaden zeigt den Vorgesetzten und den Behördenleitungen auf, welche Maßnahmen sie einhalten müssen, damit das Korruptionsrisiko in ihrem Einflussbereich minimiert wird. Bei der Umsetzung der Richtlinie tauchten eine Reihe von Einzelfragen auf. Dabei erwies es sich als hilfreich, die Antworten generell zu erteilen und sie als Empfehlungen, Rundschreiben oder als Verwaltungsvorschriften allen Bediensteten zugänglich zu machen. Hierzu gehören u. a. die Empfehlungen zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung, das Rundschreiben zum Verbot der Annahme von Belohnungen oder Geschenken in der Bundesverwaltung und die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Förderung von Tätigkeiten des Bundes durch Leistungen Privater (VV Sponsoring). Ferner erwies es sich als hilfreich, diese Regelungen, ergänzt um weitere Bestimmungen etwa des Strafrechts und um nützliche Links im Internet, in einer Broschüre zu vereinigen und innerhalb und außerhalb der Bundesverwaltung bekannt zu machen. Die Broschüre „Texte zur Korruptionsprävention“ hatte das Bundesministerium des Innern bis zum Januar 2010 herausgegeben. Sie wurde in großer Zahl nachgefragt, da sie kurz und übersichtlich die wichtigsten Regelungen zur Korruptionsprävention und -bekämpfung zusammengefasst hat. Sie bedurfte allerdings der Überarbeitung, da gerade auf dem Gebiet der Korruptionsprävention viele Regelungen überarbeitet bzw. neu geschaffen wurden. Diese Änderungen haben wir zum Anlass genommen, die Broschüre zu überarbeiten und zusätzlich ihren Blickwinkel zu erweitern. Wir meinen, dass es sinnvoll ist, mit dieser neuen Broschüre „Regelungen zur Integrität“ auch auf Themenbereiche einzugehen, die mit der Korruptionsprävention und -bekämpfung eng verknüpft sind. Beide Themen sind in ein Wertesystem eingebettet, das für Transparenz und Integrität der Verwaltung steht. So finden Sie deshalb in dieser Broschüre auch Regelungen der Bundesverwaltung zur internen Revision, die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Einsatz von außerhalb des öffentlichen Dienstes Beschäftigten (externen Personen) in der Bundesverwaltung (Juli 2008) und das Informationsfreiheitsgesetz.

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