Inhaltszusammenfassung:
Die Strafverfolgungsstatistik erfasst die im Laufe eines Jahres auf Grund gerichtlicher Entscheidungen rechtskräftig
abgeurteilten und verurteilten Personen. Von den Strafvollstreckungsbehörden (Staatsanwaltschaften)
werden die Daten von Personen, die sich wegen Verbrechen oder Vergehen nach dem Strafgesetzbuch, nach
anderen Bundesgesetzen oder nach Landesrecht einschließlich der Straftaten im Straßenverkehr und
Staatsschutzdelikten vor Gericht verantworten mussten, in anonymisierter Form an das Statistische Landesamt
übermittelt. Ordnungswidrigkeiten, auch wenn sie in die Zuständigkeit der Strafgerichte fallen, werden durch diese
Statistik nicht erfasst. Unterschieden wird dabei in Abgeurteilte und Verurteilte nach allgemeinem Strafrecht und nach
Jugendstrafrecht einschließlich nach ehemaligem DDR - Strafrecht.
In Thüringen wurde diese Statistik mit Wirkung vom 1. Oktober 1996 erstmals erhoben. In Erwartung des in
Vorbereitung befindlichen Rechtspflegestatistikgesetzes war diese Statistik zunächst nicht eingeführt worden. Da die
entsprechenden statistischen Informationen auch in Thüringen benötigt werden, erfolgte die Einführung schließlich auf
der Grundlage des § 6 des Thüringer Statistikgesetzes.
Erste Veröffentlichungen dazu erfolgten im Dezember 1998 für das Berichtsjahr 1997. Im vorliegenden Bericht werden
diese Ergebnisse für das Jahr 2004 dokumentiert, weitere Veröffentlichungen erscheinen als Eckzahlen in einem
Vorabbericht im Juli sowie in dieser Form im Dezember eines jeden Jahres.