Rechtspolitische Perspektiven der elektronischen Aufenthaltsüberwachung

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URI: http://hdl.handle.net/10900/74526
http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bsz:21-dspace-745262
http://dx.doi.org/10.15496/publikation-15930
Dokumentart: Book
Date: 2017
Source: Tübinger Schriften und Materialien zur Kriminologie ; 38
Language: German
Faculty: 3 Juristische Fakultät
Department: Kriminologie
DDC Classifikation: 340 - Law
Keywords: Elektronische Fußfessel , Führungsaufsicht , Evaluation
Other Keywords: Gefährliche Straftäter
Sanktionsforschung
dangerous offenders
Germany
Electronic monitoring
sanctions
supervision
ISBN: 978-3-937368-74-0
License: http://tobias-lib.uni-tuebingen.de/doku/lic_ohne_pod.php?la=de http://tobias-lib.uni-tuebingen.de/doku/lic_ohne_pod.php?la=en
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Inhaltszusammenfassung:

Seit dem Jahr 2011 kann die elektronische Aufenthaltsüberwachung zur Überwachung entlassener gefährlicher Straftäter im Rahmen der Führungsaufsicht eingesetzt werden. Die in der Öffentlichkeit als „elektronische Fußfessel“ bezeichnete Weisung wurde aufgrund der Rechtsprechung des EGMR zur Sicherungsverwahrung als § 68b Abs. 1 S. 1 Nr. 12 StGB eingeführt. Durch sie können zum einen aufenthaltsbezogene Weisungen in Form sogenannter Gebots- bzw. Verbotszonen überwacht werden. Zum anderen kann sie jedoch auch isoliert erteilt werden, um allgemein spezialpräventiv auf den Verurteilten einzuwirken. Ziel ist, dass sich der Entlassene durch eine höhere Entdeckungswahrscheinlichkeit von der Begehung erneuter Straftaten abhalten lässt. Die vorliegende Arbeit stellt eine Zusammenfassung der wichtigsten empirischen Ergebnisse einer bundesweiten Evaluation dieser neuen Maßnahme dar, die im Auftrag von BMJV und BfJ durchgeführt wurde. Sie ermöglicht damit insbesondere einen Überblick über die derzeitige Erteilungspraxis der elektronischen Aufenthaltsüberwachung, die praktische Umsetzung und ihre Bedeutung im Verlauf einer Führungsaufsicht. Auch die Auswirkungen der Überwachung für die Probanden sowie die Akteure in der Justiz und der Polizei werden diskutiert. Abschließend werden sowohl Vorschläge zur Umsetzung der Maßnahme nach geltendem Recht, als auch zu einer möglichen Reform gemacht.

Abstract:

Since 2011, Electronic Monitoring can be imposed on dangerous offenders who are under supervision of conduct in Germany. This new measure is applicable for serious criminal and sexual offenders who have fulfilled their prison sentence and are in risk of re-offending. Convicts have to wear an electronic bracelets at all times. Some of them also have to comply to inclusion or exclusion zones, which can be electronically monitored. This report is the short version of an empirical evaluation of this new. Its results permit a look at the current practice and use of Electronic Monitoring. Implications for those monitored as well as for professionals involved are being discussed. Concluding ideas for implementing this measure, as well as for a possible reform, are presented.

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